Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,

 

wie sie vielleicht schon aus den Medien erfahren haben gibt es für den Schulbetrieb nach den Osterferien

vom Kultusministerium weitere Anweisungen für die Schulen:

 

 

Woche 12. - 16. April 2021:

 

 

1. In der Woche vom 12. bis 16. April 2021 findet an der Südstadtschule kein Präsenzunterricht

noch andere schulische Veranstaltungen für die Klassen 1 bis 8 statt.

Dies gilt auch für die Betreuungsangebote der verlässlichen Grundschule, der flexiblen Nachmittagsbetreuung, Horte sowie Horte an der Schule.

 

2. Die Klasse 9 der Südstadtschule hat weiterhin „Präsenzunterricht“ im Rahmen des geltenden Stundenplans an der Schule. (kein Sportunterricht)

 

 

3. Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 7

 

Für die Kinder der Klassen 1 bis 7, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird eine „Notbetreuung“ vom 12.04. – 16.04. 2021 an der Südstadtschule angeboten.

Voraussetzung ist grundsätzlich, dass beide Erziehungsberechtigten/Alleinerziehende tatsächlich durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind und auch keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht.

Anmeldung für die Notbetreuung kann gegenüber der Schule mündlich, per Telefon, per Mail am Freitag den 09. April 2021ab 8.00 Uhr an der Schule erfolgen oder schriftlich abgeben werden. 

Zeitrahmen:

Hortkinder: 6.45 Uhr- 8.30 Uhr Betreuung durch den Hort

8.30 Uhr- 12.00 Uhr Betreuung durch Lehrkräfte

12.00 Uhr – 13.00/15.00/17.00 (je n. Anmeldung) Betreuung Hort

 

Nicht Hortkinder: 8.30 Uhr- 12.00 Uhr Betreuung durch Lehrkräfte der Schule

 

4. Lernen mit Materialien und Fernunterricht

 

Grundschule Klasse 1-4: Die vorbereiteten Lernpaketekönnen ab Montag, den 12. April 2021 9.00 Uhr vor dem Sekretariat abgeholt werden.

 

Werkrealschule Klasse 5-8: Fernunterricht über die schulcloud der Südstadtschule oder Lernpakete

 

 

 

 

Schulbetrieb ab dem 19. April 2021:

 

Derzeit ist vorgesehen, ab dem 19. April 2021 zu einem Wechselbetrieb für alle Klassenstufen der Südstadtschule zurückzukehren, sofern es das Infektionsgeschehen dann zulässt.

Hier müssen wir jedoch die Entwicklung und weitere Informationen des Ministeriums abwarten.

 

 

Teststrategie der Landesregierung im schulischen Präsenzbetrieb

 

• Alle ab dem 12. April im Präsenzbetrieb und der Notbetreuung in der Schule anwesenden Schüler*innen und Personen sollen das Testangebot zunächst noch auf freiwilliger Basis in Anspruch nehmen können.

 

• Ab dem 19. April 2021 soll dann die Testung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Notbetreuung als Zugangsvoraussetzung gelten.

Von dieser förmlichen Pflicht ausgenommen sind nur die Abschlussprüfungen und notwendige schriftliche Leistungsfeststellungen, soweit sie zwingend erforderlich sind und in der Präsenz durchgeführt werden müssen.

 

 

07.04.21; gez. G. Dülger (Schulleitung) 

 

 

 

 

 

 

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten der Südstadtschule,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

das Kultusministerium von Baden-Württemberg hat beschlossen, dass ab kommenden Montag, den 22. März 2021 auch an den Grundschulen für alle Schüler*innen und Lehrkräfte eine Maskenpflicht eingeführt wird. Zusätzlich wird die bereits bestehende Maskenpflicht  in der Werkrealschule auf das Tragen von medizinischen Masken (sogen. OP-Maske) von allen Schüler*innen ab Klasse 5 erweitert.

 

Ich bitte Sie, Ihr Kind ab nächster Woche mit entsprechender medizinischer Maske auszustatten.

 

In einer Übergangsphase könne die Schüler*innen auch Alltagsmasken tragen, wenn kurzfristig keine medizinischen Masken für Kinder beschafft werden können.

 

Kinder, die keine Maske dabeihaben, werden (im Einzelfall) von der Schule eine geeignete medizinische Maske erhalten.

 

Während der Pause im Schulhof, also außerhalb  des Schulgebäudes im Freien, darf die Maske abgenommen werden, sofern der Abstand zu anderen Personen mindestens 1,5 Meter beträgt, was für die Grundschulkinder im Spiel wohl nur sehr schwer umsetzbar sein wird.

 

Grundschule Klassen 1 bis 4 und VKL-Klasse GS:

 

Diese Maskenpflicht für Grundschüler*innen gilt  im und außerhalb des Unterrichts auf dem Schulgelände und den Schulgebäuden der Südstadtschule. 

Das bedeutet alle Schüler*innen und Lehrkräfte der Grundschule  müssen ab Montag im Unterricht und auf allen Begegnungsflächen mindestens eine medizinische Maske (OP-Maske) tragen.

 

Haupt- und Werkrealschule Klasse 5, 6,  9 und VKL-Klasse HS:

 

In der Werkrealschule müssen, ebenfalls ab Montag, den 22.03.2021, mindestens medizinische Masken (OP-Maske)  von allen Schüler*innen und Lehrkräften getragen werden.

 

Die Regelungen zur Befreiung von der Maskenpflicht (Attest-Pflicht) werden auch für die Schüler*innen der Grundschule gelten.

 

Wir hoffen alle gemeinsam, so dem steigenden Infektionsgeschehen etwas entgegenwirken zu können und bitten um Einhaltung der neu geltenden Regelungen im Namen des Gesundheitsschutzes Ihrer Kinder.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

gez.; G. Dülger

(Schulleitung)

 

 

 

 

 

 

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten, liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 03.03.2021 ist enthalten, dass allen Schülerinnen und Schülern  im Präsenzunterricht ein wöchentliches Testangebot gemacht werden soll. Vorgesehen sind zwei Tests  in der Woche.

Dadurch sollen bei der teilweisen Öffnung der Schulen neue Infektionscluster verhindert werden.

Ab nächster Woche wird geschultes Personal der Hebelapotheke, jeweils am  Mittwoch und Freitag, von 7.45 Uhr bis mind. 11.00/12.00 Uhr in der Sporthalle dieses Testangebot durchführen.

Aus Kapazitätsgründen und einer ersten Erprobungsphase werden wir in der kommenden Woche mit einem  Testangebot am Mittwoch, den 15.3.21 und Freitag, den 19.03.21 für die Klassen 5, 6, VKL-HS Klasse  und dem Lehrpersonal der Schule starten. 

Mit der Hoffnung dies in der folgenden Woche auf alle Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht ausweiten zu können (soweit die erforderliche Einverständniserklärung vorliegt und die Kapazitäten ausreichen).

Wichtige Eckpunkte:

- Testangebot; das heißt die Teilnahme ist freiwillig! 
- Schriftliche Einverständniserklärung der Eltern (bei Minderjährigen) erforderlich! (Ausgabe am Montag über die Klassenlehrer)
- Die Testung wird mittels eines „Spuck-/Speicheltests“ durchgeführt (kein Stäbchen in Nase oder Rachen / nicht unangenehm / keine Verletzungsgefahr)
- Teilnahme ist kostenlos!
- Durchführung und Dokumentation erfolgt durch geschultes Fachpersonal der Apotheke und der Schule.

Die Schule bittet alle Eltern und Erziehungsberechtigten dieses Angebot im Sinne des Infektionsschutzes wahrzunehmen. Diese Maßnahme kann unter Umständen nicht unerheblich dazu beitragen, die Schulen langfristig für den Präsenzunterricht offen zu halten.

Für Rückfragen steht die Schulleitung gerne unter den bekannten Öffnungszeiten der Schule im  Sekretariat telefonisch oder per Mail zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

gez.; G. Dülger (Schulleitung)

 

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Eltern  und Erziehungsberechtigten der Südstadtschule,

 

 

wie bereits in verschiedenen Pressemitteilungen angekündigt, öffnen die Schulen in Form eines eingeschränkten Regelunterrichts ab Montag, den 15.03.2021.

 

 

Für die Grundschule bedeutete dies, wieder Regelunterricht unter Pandemiebedingungen für alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 und VKL-GS

 

·         - Kein Mindestabstand zwischen den Grundschüler*innen.

 

·         - Unterricht im regulären Klassenverband oder Lerngruppe

 

·         - Unterricht nach Stundenplan;

 

·         Ausnahme: kein Sportunterricht

 

·         Musik: Singen in geschlossenen Räumen und die Benutzung von Blasinstrumenten ist nicht erlaubt;

 

 

Für die Klasse 5 und 6 der Werkrealschule  wird ebenfalls wieder Präsenzunterricht entsprechend der regulären Stundentafel angeboten.

 

·        Kein verpflichtendes Abstandsgebot

 

·        Maskenpflicht für alle Schüler im Unterricht und auf allen Begegnungsstätten (Pausenhof), sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern unterschritten wird.

Die Klassen 7 und 8 der Werkrealschule bleiben weiterhin im Fernunterricht.

 

 

Eine Notbetreuung wird es nur noch für die Klassenstufen 7 (8), unter den bereits bekannten Rahmenbedingungen, geben.

 

 

Den Präsenzunterricht der  VKL-Klasse in der Werkrealschule müssen wir leider bis auf weiteres, auf Grund von kurzfristigen personellen Engpässen, auf einen Wechselbetrieb zwischen Präsenz- und Fernlernangebote umstellen.

 

 

Die Abschlussklasse 9 befindet sich weiterhin in einem Wechselbetrieb von Präsenz- und Fernunterricht.

 

 

Die genaue Ausgestaltung der

Unterrichtszeiten und weitere

Informationen für Ihre Kinder erhalten

Sie zeitnah über die Klassenlehrer der

jeweiligen Klassen.

 

 

 

 

09.03.2021; gez. G.Dülger

 

 

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Eltern  und Erziehungsberechtigten der Werkrealschule,

 

wie bereits in verschiedenen Pressemitteilungen angekündigt, hat die Landesregierung in Baden-Württemberg zwar beschlossen, die Schulen  ab Montag, den 22. Februar 2021 wieder schrittweise zu öffnen. Bezüglich der weiterführenden Schulen ab Klasse 5 bleibt jedoch der Fernunterricht zu Hause vorerst als Unterrichtsform  erhalten. 

Ein Präsenzunterricht an der Schule  in den Klassen 5 bis 8 findet nicht statt.

 

Ausnahmen hierfür gelten nur für die Abschlussklassen.

 

Abschlussklassen: 

  • Für die Klasse 9 (Abschlussklasse) wird an der Südstadtschule 

ab 22. Februar 2021  weiterhin Präsenzunterricht an der Schule angeboten werden. 

 

Der Präsensunterricht wird weiterhin in geteilten Gruppen stattfinden: Die Gruppeneinteilung erhalten die SchülerInnen durch den Klassenlehrer Herr Sturm.

 

Der Präsenzunterricht ist nicht länger auf die Prüfungsfächer beschränkt.

 

Stundenplan

 

Klasse 9

Montag

Schule Gruppe1

Dienstag

Schule

Gruppe 2

Mittwoch

Schule

Gruppe 1

Donnerstag

Schule

Fachunterricht

Freitag

Schule 

Gruppe 2

 

  1. Stunde

Sturm

Großpietsch

Großpietsch

AES/Technik

Marsch/Gerich

Sturm

 

  1. Stunde

Sturm

Sturm

Großpietsch

AES/Technik

Marsch/Gerich

Sturm

 

  1. Stunde

Sturm

Sturm

Sturm

AES/Technik

Marsch/Gerich

Sturm

 

  1. Stunde

Sturm

Sturm

Sturm

-

Sturm

 

  1. Stunde

Sturm

Sturm

Sturm

-

Großpietsch

 

 

 

  • Notbetreuung für SchülerInnen der Klassen 5 bis 7

 

Für die Kinder der Klassen 5 bis 7, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird weiterhin eine „Notbetreuung“ an der Südstadtschule angeboten.

Voraussetzung ist grundsätzlich, dass beide Erziehungsberechtigten/Alleinerziehende tatsächlich durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind und auch keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht.

Ein Antrag auf Notbetreuung kann gegenüber der Schule mündlich, per Telefon, per Mail, oder auch schriftlich abgeben werden. Das Sekretariat ist hierfür am Freitag ab 8.00 bis 13.00 Uhr telefonisch besetzt und ab kommenden Montag/Dienstag zu den gleichen Zeiten.

Zeitrahmen: Die Notbetreuung deckt die gleichen Tage und Zeiten ab, die ein Kind ansonsten in der Schule beschult bzw. betreut worden wäre. Dies sind die Zeiten nach Stundenplan einschließlich der kommunalen Betreuungsangebote. Im Einzelnen bedeutet dies:

Für Kinder der Klassen 5 bis 7, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen weißt die Schule ausdrücklich darauf hin, dass eine Teilnahme am Fernlernunterricht online auf Grund der fehlenden technischen Infrastruktur an der Schule nur eingeschränkt möglich sein wird.

Für einen Schulbesuch in Präsenz als auch für die Notbetreuung gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen, die

  • In Kontakt zu einer mit dem Corona Virus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 10 Tage vergangen sind oder
  • Sich innerhalb der vorausgegangenen 10 Tage in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war; oder
  • Typische Symptome einer Infektion mit dem Corona Virus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen. 

 

 

  • Grundlagen zum Fernunterricht

 

Der Fernlernunterricht erfolgt an der Südstadtschule weitestgehend über die Lernplattform schulcloud der Südstadtschule und wird durch die Klassenlehrer organisiert. Hierfür bitte ich alle Eltern sicherzustellen, dass Ihr Kind den von der Schule eingerichteten Zugang für jedes Kind zur schulcloud der Südstadtschule nutzen kann. Die Organisation erfolgt über die Klassenlehrkräfte bzw. Fachlehrkräfte. 

 

 

 

 

 

12.02.2021; gez.: G. Dülger

Schulleitung Südstadtschule

 

 

 

 

 

Seite 6 von 10

© 2020 Südstadtschule Pforzheim

Datenschutzerklärung

Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist:

G. Dülger

Ihre Betroffenenrechte

Unter den angegebenen Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten können Sie jederzeit folgende Rechte ausüben:

  • Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DSGVO),
  • Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DSGVO),
  • Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten (Art. 17 DSGVO),
  • Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern wir Ihre Daten aufgrund gesetzlicher Pflichten noch nicht löschen dürfen (Art. 18 DSGVO),
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns (Art. 21 DSGVO) und
  • Datenübertragbarkeit, sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben (Art. 20 DSGVO).

Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an eine Aufsichtsbehörde wenden, z. B. an die zuständige Aufsichtsbehörde des Bundeslands Ihres Wohnsitzes oder an die für uns als verantwortliche Stelle zuständige Behörde.

Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Änderung unserer Datenschutzbestimmungen

Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z.B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.

Fragen an den Datenschutzbeauftragten

Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder wenden Sie sich direkt an die für den Datenschutz verantwortliche Person in unserer Organisation:

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@ssa-pf.kv.bwl.de oder folgender Postadresse: Staatliche Schulamt Pforzheim Maximilianstr. 46 75172 Pforzheim mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.