Liebe Teilnehmer der Lernbrücken,

ab nächsten Montag, den 30.08.2021 dürfen Ihre Kinder an den Lernbrücken der Südstadtschule teilnehmen. Zu Ihrer Kenntnis und für die bessere Planung möchte ich Sie über die geltenden Rahmenbedingungen informieren:

1.    Die Lernbrücken finden im Zeitraum vom 30.08.21 bis 10.09.21 immer Montag bis Freitag, von 8.30 bis 12.00 Uhr in den Räumen der Südstadtschule statt.

2.    Die Einteilung der einzelnen Lerngruppen entnehmen Sie bitte der Tabelle:

Lerngruppenkinder der Klassen (aus SJ20/21)

Lehrkraft

Zimmer

1b, Schüler der VKL-GS

Hemminger/Akyüz

24

1a, Schüler der VKL-GS

Cardoso

20

2a, 2b, 2c, 3a, 3c

Prantl

33

3b, 4a, 4b, 4c

Heilmann

23

5, 6, VKL-HS

Marschall

32

7, VKL-HS

Ziener

31

3.    Lernmaterialen zur Aufarbeitung von Wissenslücken werden von der Schule zur Verfügung gestellt. Ihre Kinder müssen jedoch mindestens geeignetes Schreibmaterial wie Stifte und einen Collegeblock mitbringen.

4.    Maskenpflicht während der Lernbrücken! Unabhängig von den Inzidenzwerten, besteht an den Schulen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

Ø  Im Schulgebäude: Klassenzimmer, Begegnungsflächen, Toiletten…

Ø  Im Freien (Schulhof), falls der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Wie schon im vergangenen Schuljahr werden wir auf ausreichend Maskenpausen achten.

5.    Testpflicht – Zutritts- und Teilnahmeverbot während der Lernbrücken! Auch während der schulischen Förderangebote in den Sommerferien gilt die Testpflicht, d. h. es muss zweimal pro Woche der Nachweis über einen  negativen Test auf das Corona Virus vorgelegt werden. Dies gilt grundsätzlich für alle Schüler und das Personal.

Ø  Für die Grundschule und der VKL-GS, bleibt es bei der Testung durch die Eltern zu Hause. Hierfür werden Ihre Kinder am Montag, den 30.08.21 die erforderlichen Schnelltest mitbekommen. Am Dienstag und Donnerstag jeder Woche, muss dann die Bestätigung der Durchführung im roten Testheft vorgelegt werden.

Ø  Für die SchülerInnen der Werkrealschule und VKL-HS finden die Testungen, wie bisher auch, durch die Schüler selbst in der Schule statt.

Ø  Ausnahmen von der Testpflicht; die Testpflicht gilt nicht für Personen, die eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossenen Impfung nachweisen können. Weiterhin nicht für genesene Personen (Nachweis durch PCR-Test), deren Infektion höchstens 6 Monate zurückliegt.

24.08.21; gez. G. Dülger (Schulleitung)

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten der Südstadtschule,

mit Schreiben vom 27.04. und Ergänzungen vom 03.05.2021 haben die Schulen neue Hinweise/Änderungen zu folgenden Bereichen erreicht.

 1. Rückkehr zum Wechselunterricht bei sinkenden Inzidenzwert

Voraussetzung ist, dass der Inzidenzwert an fünf aufeinander folgenden Werktagen unterschritten wurde. (Samstag gilt als Werktag) Das Verbot des Präsenzunterrichts tritt dann an dem übernächsten Tag außer Kraft. Sonn- und Feiertage unterbrechen nicht die Zählung der maßgeblichen Tage.

Die Bekanntgabe erfolgt über das ständige Gesundheitsamt

Es ist eine mögliche Übergangsfrist für Schulen von bis zu drei Tagen, aus organisatorischen Gründen, möglich. Eine vorzeitige Aufnahme des Wechselunterrichts ist ausgeschlossen.

Wechselunterricht bedeutet, dass ein Wechsel zwischen Präsenz- und Fernunterricht vorliegen muss. Es gibt keine verbindlichen Vorgaben für die Rhythmisierung; die Entscheidung liegt bei der Schulleitung. Ziel soll sein, so viel Präsenzunterricht wie möglich anzubieten.

Sie Südstadtschule plant  (nach vorheriger Bekanntgabe durch die Schulleitung), dass vor der Schulschließung durchgeführte System mit einem wochenweisen Wechselunterricht in halber Gruppenstärke fortzusetzen. (Start mit Gruppe 2)

 2. Notengebung und Versetzungsordnung in der Grundschule

 Dazu folgen in den nächsten Tagen weitere Informationen vom Kultusministerium.

 3. Außerunterrichtlichen Veranstaltungen

Sind bis 31. Juli 2021 vollständig untersagt. Erlaubt sind nur, Spaziergänge und Ausflüge in die Natur.

 4.Schülerbeförderung/Maskenpflicht mit FFP-2 Masken

In den Bussen und sonst. Öffentlichen Verkehrsmitteln gilt, abweichend von den bestehenden Regelungen für die Schulen, eine Maskenpflicht mit FFP-2 Masken.

Bitte weisen Sie als Eltern ihre Kinder  auf diese Sonderregelung hin.

In der Schule dürfen weiterhin FFP-2 Masken und OP-Masken getragen werden.

5. Elternabende sollen, auch im 2. Schulhalbjahr nicht durchgeführt werden.

6.Elterngespräche/Testpflicht

Dringend notwendige Elterngespräche dürfen weiterhin in Präsenz an Schulen terminiert und durchgeführt werden. Allerdings gilt für solche Gespräche (länger als 15 min.) ab sofort eine Testpflicht für alle Teilnehmer*innen.

Der negative Testnachweis kann  in der Schule, am Gesprächstag, aus dem  Testbestand der Schule, von den Teilnehmern durchgeführt werden; oder durch einen, nicht älter als 24 Stunden, „Bürgertest“ mit schriftl. Bescheinigung durch die Teilnehmer erbracht werden.

Ausnahme: Für einen „Kurzbesuch“ in der Schule, nicht länger als 15 Minuten, ist weiterhin kein Test bzw. negativer Testnachweis erforderlich.

7. Lernbrücken in den Sommerferien sind wohl vom Kultusministerium angedacht. Hier sollen in den nächsten Tagen weitere Informationen kommen.

8.Merkblatt bezüglich Entschädigungsansprüche

 Bitte beachten Sie das angehängte Merkblatt für Entschädigungsansprüche.

 

04.05.2021; gez. G. Dülger (Schulleitung)

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