Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten der Südstadtschule,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

das Kultusministerium von Baden-Württemberg hat beschlossen, dass ab kommenden Montag, den 22. März 2021 auch an den Grundschulen für alle Schüler*innen und Lehrkräfte eine Maskenpflicht eingeführt wird. Zusätzlich wird die bereits bestehende Maskenpflicht  in der Werkrealschule auf das Tragen von medizinischen Masken (sogen. OP-Maske) von allen Schüler*innen ab Klasse 5 erweitert.

 

Ich bitte Sie, Ihr Kind ab nächster Woche mit entsprechender medizinischer Maske auszustatten.

 

In einer Übergangsphase könne die Schüler*innen auch Alltagsmasken tragen, wenn kurzfristig keine medizinischen Masken für Kinder beschafft werden können.

 

Kinder, die keine Maske dabeihaben, werden (im Einzelfall) von der Schule eine geeignete medizinische Maske erhalten.

 

Während der Pause im Schulhof, also außerhalb  des Schulgebäudes im Freien, darf die Maske abgenommen werden, sofern der Abstand zu anderen Personen mindestens 1,5 Meter beträgt, was für die Grundschulkinder im Spiel wohl nur sehr schwer umsetzbar sein wird.

 

Grundschule Klassen 1 bis 4 und VKL-Klasse GS:

 

Diese Maskenpflicht für Grundschüler*innen gilt  im und außerhalb des Unterrichts auf dem Schulgelände und den Schulgebäuden der Südstadtschule. 

Das bedeutet alle Schüler*innen und Lehrkräfte der Grundschule  müssen ab Montag im Unterricht und auf allen Begegnungsflächen mindestens eine medizinische Maske (OP-Maske) tragen.

 

Haupt- und Werkrealschule Klasse 5, 6,  9 und VKL-Klasse HS:

 

In der Werkrealschule müssen, ebenfalls ab Montag, den 22.03.2021, mindestens medizinische Masken (OP-Maske)  von allen Schüler*innen und Lehrkräften getragen werden.

 

Die Regelungen zur Befreiung von der Maskenpflicht (Attest-Pflicht) werden auch für die Schüler*innen der Grundschule gelten.

 

Wir hoffen alle gemeinsam, so dem steigenden Infektionsgeschehen etwas entgegenwirken zu können und bitten um Einhaltung der neu geltenden Regelungen im Namen des Gesundheitsschutzes Ihrer Kinder.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

gez.; G. Dülger

(Schulleitung)

 

 

 

 

 

 

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten, liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 03.03.2021 ist enthalten, dass allen Schülerinnen und Schülern  im Präsenzunterricht ein wöchentliches Testangebot gemacht werden soll. Vorgesehen sind zwei Tests  in der Woche.

Dadurch sollen bei der teilweisen Öffnung der Schulen neue Infektionscluster verhindert werden.

Ab nächster Woche wird geschultes Personal der Hebelapotheke, jeweils am  Mittwoch und Freitag, von 7.45 Uhr bis mind. 11.00/12.00 Uhr in der Sporthalle dieses Testangebot durchführen.

Aus Kapazitätsgründen und einer ersten Erprobungsphase werden wir in der kommenden Woche mit einem  Testangebot am Mittwoch, den 15.3.21 und Freitag, den 19.03.21 für die Klassen 5, 6, VKL-HS Klasse  und dem Lehrpersonal der Schule starten. 

Mit der Hoffnung dies in der folgenden Woche auf alle Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht ausweiten zu können (soweit die erforderliche Einverständniserklärung vorliegt und die Kapazitäten ausreichen).

Wichtige Eckpunkte:

- Testangebot; das heißt die Teilnahme ist freiwillig! 
- Schriftliche Einverständniserklärung der Eltern (bei Minderjährigen) erforderlich! (Ausgabe am Montag über die Klassenlehrer)
- Die Testung wird mittels eines „Spuck-/Speicheltests“ durchgeführt (kein Stäbchen in Nase oder Rachen / nicht unangenehm / keine Verletzungsgefahr)
- Teilnahme ist kostenlos!
- Durchführung und Dokumentation erfolgt durch geschultes Fachpersonal der Apotheke und der Schule.

Die Schule bittet alle Eltern und Erziehungsberechtigten dieses Angebot im Sinne des Infektionsschutzes wahrzunehmen. Diese Maßnahme kann unter Umständen nicht unerheblich dazu beitragen, die Schulen langfristig für den Präsenzunterricht offen zu halten.

Für Rückfragen steht die Schulleitung gerne unter den bekannten Öffnungszeiten der Schule im  Sekretariat telefonisch oder per Mail zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

gez.; G. Dülger (Schulleitung)

 

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Eltern  und Erziehungsberechtigten der Südstadtschule,

 

 

wie bereits in verschiedenen Pressemitteilungen angekündigt, öffnen die Schulen in Form eines eingeschränkten Regelunterrichts ab Montag, den 15.03.2021.

 

 

Für die Grundschule bedeutete dies, wieder Regelunterricht unter Pandemiebedingungen für alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 und VKL-GS

 

·         - Kein Mindestabstand zwischen den Grundschüler*innen.

 

·         - Unterricht im regulären Klassenverband oder Lerngruppe

 

·         - Unterricht nach Stundenplan;

 

·         Ausnahme: kein Sportunterricht

 

·         Musik: Singen in geschlossenen Räumen und die Benutzung von Blasinstrumenten ist nicht erlaubt;

 

 

Für die Klasse 5 und 6 der Werkrealschule  wird ebenfalls wieder Präsenzunterricht entsprechend der regulären Stundentafel angeboten.

 

·        Kein verpflichtendes Abstandsgebot

 

·        Maskenpflicht für alle Schüler im Unterricht und auf allen Begegnungsstätten (Pausenhof), sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern unterschritten wird.

Die Klassen 7 und 8 der Werkrealschule bleiben weiterhin im Fernunterricht.

 

 

Eine Notbetreuung wird es nur noch für die Klassenstufen 7 (8), unter den bereits bekannten Rahmenbedingungen, geben.

 

 

Den Präsenzunterricht der  VKL-Klasse in der Werkrealschule müssen wir leider bis auf weiteres, auf Grund von kurzfristigen personellen Engpässen, auf einen Wechselbetrieb zwischen Präsenz- und Fernlernangebote umstellen.

 

 

Die Abschlussklasse 9 befindet sich weiterhin in einem Wechselbetrieb von Präsenz- und Fernunterricht.

 

 

Die genaue Ausgestaltung der

Unterrichtszeiten und weitere

Informationen für Ihre Kinder erhalten

Sie zeitnah über die Klassenlehrer der

jeweiligen Klassen.

 

 

 

 

09.03.2021; gez. G.Dülger

 

 

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Eltern  und Erziehungsberechtigten der Werkrealschule,

 

wie bereits in verschiedenen Pressemitteilungen angekündigt, hat die Landesregierung in Baden-Württemberg zwar beschlossen, die Schulen  ab Montag, den 22. Februar 2021 wieder schrittweise zu öffnen. Bezüglich der weiterführenden Schulen ab Klasse 5 bleibt jedoch der Fernunterricht zu Hause vorerst als Unterrichtsform  erhalten. 

Ein Präsenzunterricht an der Schule  in den Klassen 5 bis 8 findet nicht statt.

 

Ausnahmen hierfür gelten nur für die Abschlussklassen.

 

Abschlussklassen: 

  • Für die Klasse 9 (Abschlussklasse) wird an der Südstadtschule 

ab 22. Februar 2021  weiterhin Präsenzunterricht an der Schule angeboten werden. 

 

Der Präsensunterricht wird weiterhin in geteilten Gruppen stattfinden: Die Gruppeneinteilung erhalten die SchülerInnen durch den Klassenlehrer Herr Sturm.

 

Der Präsenzunterricht ist nicht länger auf die Prüfungsfächer beschränkt.

 

Stundenplan

 

Klasse 9

Montag

Schule Gruppe1

Dienstag

Schule

Gruppe 2

Mittwoch

Schule

Gruppe 1

Donnerstag

Schule

Fachunterricht

Freitag

Schule 

Gruppe 2

 

  1. Stunde

Sturm

Großpietsch

Großpietsch

AES/Technik

Marsch/Gerich

Sturm

 

  1. Stunde

Sturm

Sturm

Großpietsch

AES/Technik

Marsch/Gerich

Sturm

 

  1. Stunde

Sturm

Sturm

Sturm

AES/Technik

Marsch/Gerich

Sturm

 

  1. Stunde

Sturm

Sturm

Sturm

-

Sturm

 

  1. Stunde

Sturm

Sturm

Sturm

-

Großpietsch

 

 

 

  • Notbetreuung für SchülerInnen der Klassen 5 bis 7

 

Für die Kinder der Klassen 5 bis 7, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird weiterhin eine „Notbetreuung“ an der Südstadtschule angeboten.

Voraussetzung ist grundsätzlich, dass beide Erziehungsberechtigten/Alleinerziehende tatsächlich durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind und auch keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht.

Ein Antrag auf Notbetreuung kann gegenüber der Schule mündlich, per Telefon, per Mail, oder auch schriftlich abgeben werden. Das Sekretariat ist hierfür am Freitag ab 8.00 bis 13.00 Uhr telefonisch besetzt und ab kommenden Montag/Dienstag zu den gleichen Zeiten.

Zeitrahmen: Die Notbetreuung deckt die gleichen Tage und Zeiten ab, die ein Kind ansonsten in der Schule beschult bzw. betreut worden wäre. Dies sind die Zeiten nach Stundenplan einschließlich der kommunalen Betreuungsangebote. Im Einzelnen bedeutet dies:

Für Kinder der Klassen 5 bis 7, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen weißt die Schule ausdrücklich darauf hin, dass eine Teilnahme am Fernlernunterricht online auf Grund der fehlenden technischen Infrastruktur an der Schule nur eingeschränkt möglich sein wird.

Für einen Schulbesuch in Präsenz als auch für die Notbetreuung gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen, die

  • In Kontakt zu einer mit dem Corona Virus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 10 Tage vergangen sind oder
  • Sich innerhalb der vorausgegangenen 10 Tage in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war; oder
  • Typische Symptome einer Infektion mit dem Corona Virus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen. 

 

 

  • Grundlagen zum Fernunterricht

 

Der Fernlernunterricht erfolgt an der Südstadtschule weitestgehend über die Lernplattform schulcloud der Südstadtschule und wird durch die Klassenlehrer organisiert. Hierfür bitte ich alle Eltern sicherzustellen, dass Ihr Kind den von der Schule eingerichteten Zugang für jedes Kind zur schulcloud der Südstadtschule nutzen kann. Die Organisation erfolgt über die Klassenlehrkräfte bzw. Fachlehrkräfte. 

 

 

 

 

 

12.02.2021; gez.: G. Dülger

Schulleitung Südstadtschule

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigten der Grundschule,

 

wie sie vielleicht schon aus den verschiedenen Pressemitteilungen entnommen haben, hat die Landesregierung beschlossen, die Schulen für bestimmte Klassen ab Montag, den 22. Februar 2021 wieder schrittweise vorsichtig zu öffnen. Der vom Kultusministerium vorgegebene Rahmen sieht für die einzelnen Schulstufen folgende Regelungen vor:

 

Grundschule / VKL-GS

 

An den Grundschulen soll, bis auf weiteres,  ein Wechselbetrieb mit je zwei Klassenstufen pro Woche in Präsenz eingerichtet werden. Mit diesen Vorgaben entsteht folgende Einteilung:

 

  • Woche 1 (22.-26.02.21) / Woche 3 (08.-12.03.21) / Woche 5 (22.-26.03.21)

 

Die Klassenstufen 1 und 3 im Präsenzunterricht an der Schule 

 

Die Klassen der Stufe 2 und 4 lernen von zu Hause aus (Lernpakete der Schule)

 

  • Woche 2 (01.-05.03.21) / Woche 4 (15.-19.03.21) / Woche 6 (29.03.-01.04.21)

 

Die Klassenstufen 2 und 4 im Präsenzunterricht an der Schule.

 

Die Klasse der Stufe 1 und 3 lernen von zu Hause aus (Lernpakete der Schule)

  

Um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten und die Abstände größtmöglich einzuhalten, wird der Präsenzunterricht in geteilten Gruppen pro Klasse und in Form eines tageweisen Wechselunterricht stattfinden. Die Einteilung der Kinder in die  Gruppen 1 bzw. 2 erfolgt durch die Klassenlehrer, in Absprache mit der Schulleitung.

 

  • Unterrichtszeiten für den Präsenzunterricht: siehe Plan unten
  • Unterrichtsfächer: Deutsch, Mathematik und Sachunterricht (Klasse 4 + Englisch);

kein Sportunterricht.

 

Klassenstufe 1/3 1a Adam / 1b Hamberger / 1c Hemminger /VKL-GS Cardoso/Akgüz

3a Carrapa / 3b Cremers / 3c Kreß

 

Zeit

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

7.45-8.30

---

---

----

---

----

8.30-9.15

Gruppe 1

Gruppe 2

Gruppe 1

Gruppe 2

Fernlernen

Pause

 

 

 

 

 

9.30-10.15

Gruppe 1

Gruppe 2

Gruppe 1

Gruppe 2

Fernlernen

10.15-11.00

Gruppe 1

Gruppe 2

Gruppe 1

Gruppe 2

Fernlernen

Pause

 

 

 

 

 

11.15-12.00

Gruppe 1

Gruppe 2

Gruppe 1

Gruppe 2

Fernlernen

12.00-12.45

Gruppe 1

Gruppe 2

Gruppe 1

Gruppe 2

Fernlernen

 

 

 

 

 

 

Klassenstufe 2/4 2a Eckard / 2b Leicht / 2c Semke

4a Kup / 4b Hardt / 4c Götz

 

Zeit

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

7.45-8.30

---

---

----

---

----

8.30-9.15

Gruppe 1

Gruppe 2

Gruppe 1

Gruppe 2

Fernlernen

Pause

 

 

 

 

 

9.30-10.15

Gruppe 1

Gruppe 2

Gruppe 1

Gruppe 2

Fernlernen

10.15-11.00

Gruppe 1

Gruppe 2

Gruppe 1

Gruppe 2

Fernlernen

Pause

 

 

 

 

 

11.15-12.00

Gruppe 1

Gruppe 2

Gruppe 1

Gruppe 2

Fernlernen

12.00-12.45

Gruppe 1

Gruppe 2

Gruppe 1

Gruppe 2

Fernlernen

 

  • Bitte sorgen Sie als Erziehungsberechtigte dafür, dass Ihr Kind die Unterrichtsmaterialien sowie die aktuellen Lernpläne mitbringt. Die Klassenzimmer bleiben bestehen.

 

  • Präsenzpflicht an der Schule

 

Für die Schülerinnen und Schüler besteht weiterhin keine Präsenzpflicht, d.h. Sie als Eltern können wie bisher darüber entscheiden, ob die Schulpflicht in der Präsenz oder im Fernlernen erfüllt wird. Falls Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, bitte ich Sie dies fernmündlich oder schriftlich der Schule mitzuteilen.

 

  • Notbetreuung für SchülerInnen der Klassen 1 bis 4.

 

Für die Kinder der Klassen 1 bis 4, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird weiterhin eine „Notbetreuung“ an der Südstadtschule angeboten.

Dies gilt jedoch nur, soweit für Ihr Kind kein Präsenzunterricht im Ganzen oder an bestimmten Tagen angeboten wird.

Voraussetzung ist grundsätzlich, dass beide Erziehungsberechtigten/Alleinerziehende tatsächlich durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind und auch keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht.

Zeitrahmen: Die Notbetreuung deckt die gleichen Tage und Zeiten ab, die ein Kind ansonsten in der Schule beschult bzw. betreut worden wäre. Dies sind die Zeiten nach Stundenplan einschließlich der kommunalen Betreuungsangebote. Im Einzelnen bedeutet dies:

Hortkinder: 6.45 Uhr- 8.30 Uhr Betreuung durch den Hort

8.30 Uhr- 12.00 Uhr Betreuung durch Lehrkräfte

12.00 Uhr – 13.00/15.00/17.00 (je n. Anmeldung) Betreuung Hort

 

Nicht Hortkinder: 8.30 Uhr- 12.00 Uhr Betreuung durch Lehrkräfte der Schule

Für einen Schulbesuch in Präsenz als auch für die Notbetreuung gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen, die

  • In Kontakt zu einer mit dem Corona Virus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 10 Tage vergangen sind oder
  • Sich innerhalb der vorausgegangenen 10 Tage in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war; oder
  • Typische Symptome einer Infektion mit dem Corona Virus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen. 

 

 

12.02.2021; gez.: G. Dülger

Schulleitung Südstadtschule

 

 

 

 

 

 

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