Pforzheim, den 22.04.2021

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten der Südstadtschule,

Wie Sie vielleicht schon aus den Nachrichten gehört haben möchte die Bundesregierung eine für ganz Deutschland geltende „Notbremse“ beschließen.

In diesem Gesetzesvorschlag ist vorgesehen, dass schon bei einer Inzidenzzahl von 165 (bisher 200) alle Schulen wieder auf Fernunterricht umstellen müssen.

Insofern ist wohl spätestens ab nächster Woche (Montag oder Dienstag……????) mit einer erneuten Schulschließung und der Umstellung auf Fernunterricht für alle Klassenstufen zu rechnen.

Ausnahmen von dieser evtl. erneuten Schulschließung werden nur

  • der Unterricht in der Abschlussklasse 9                       und
  • die Notbetreuung von Klasse 1 bis 7 sein.

Beides wird wohl weiterhin,  zu den bereits bekannten Ablaufregeln, stattfinden dürfen.

Sobald wir etwas Konkretes wissen, werden wir Sie umgehend informieren.

Bis dahin läuft der Unterricht an der Südstadtschule im wochenweisen Wechselunterricht in zwei Gruppen wie in den letzten Tagen weiter.

Für eine Rückkehr zum Präsenzunterricht, muss die Inzidenzzahl eine Woche unter 165 (sollte die Zahl beschlossen werden) liegen.  Und das dauert seine Zeit.

Es tut mir leid, Ihnen als Eltern keine positivere Aussicht für die nächsten Wochen mitteilen zu können, aber die aktuellen Zahlen und die geplanten Regelungen zwingen uns zu diesen Informationen.

Trotzdem bleiben wir optimistisch und wünschen Ihnen, Ihren Kindern und uns, dass es anders kommt.

Mit den besten Grüßen, halten Sie durch und vor allem

bleiben Sie und Ihre Kinder gesund.

 

gez. G. Dülger (Schulleitung)

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,

 

wie sie vielleicht schon aus den Medien erfahren haben gibt es für den Schulbetrieb nach den Osterferien

vom Kultusministerium weitere Anweisungen für die Schulen:

 

 

Woche 12. - 16. April 2021:

 

 

1. In der Woche vom 12. bis 16. April 2021 findet an der Südstadtschule kein Präsenzunterricht

noch andere schulische Veranstaltungen für die Klassen 1 bis 8 statt.

Dies gilt auch für die Betreuungsangebote der verlässlichen Grundschule, der flexiblen Nachmittagsbetreuung, Horte sowie Horte an der Schule.

 

2. Die Klasse 9 der Südstadtschule hat weiterhin „Präsenzunterricht“ im Rahmen des geltenden Stundenplans an der Schule. (kein Sportunterricht)

 

 

3. Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 7

 

Für die Kinder der Klassen 1 bis 7, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird eine „Notbetreuung“ vom 12.04. – 16.04. 2021 an der Südstadtschule angeboten.

Voraussetzung ist grundsätzlich, dass beide Erziehungsberechtigten/Alleinerziehende tatsächlich durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind und auch keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht.

Anmeldung für die Notbetreuung kann gegenüber der Schule mündlich, per Telefon, per Mail am Freitag den 09. April 2021ab 8.00 Uhr an der Schule erfolgen oder schriftlich abgeben werden. 

Zeitrahmen:

Hortkinder: 6.45 Uhr- 8.30 Uhr Betreuung durch den Hort

8.30 Uhr- 12.00 Uhr Betreuung durch Lehrkräfte

12.00 Uhr – 13.00/15.00/17.00 (je n. Anmeldung) Betreuung Hort

 

Nicht Hortkinder: 8.30 Uhr- 12.00 Uhr Betreuung durch Lehrkräfte der Schule

 

4. Lernen mit Materialien und Fernunterricht

 

Grundschule Klasse 1-4: Die vorbereiteten Lernpaketekönnen ab Montag, den 12. April 2021 9.00 Uhr vor dem Sekretariat abgeholt werden.

 

Werkrealschule Klasse 5-8: Fernunterricht über die schulcloud der Südstadtschule oder Lernpakete

 

 

 

 

Schulbetrieb ab dem 19. April 2021:

 

Derzeit ist vorgesehen, ab dem 19. April 2021 zu einem Wechselbetrieb für alle Klassenstufen der Südstadtschule zurückzukehren, sofern es das Infektionsgeschehen dann zulässt.

Hier müssen wir jedoch die Entwicklung und weitere Informationen des Ministeriums abwarten.

 

 

Teststrategie der Landesregierung im schulischen Präsenzbetrieb

 

• Alle ab dem 12. April im Präsenzbetrieb und der Notbetreuung in der Schule anwesenden Schüler*innen und Personen sollen das Testangebot zunächst noch auf freiwilliger Basis in Anspruch nehmen können.

 

• Ab dem 19. April 2021 soll dann die Testung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Notbetreuung als Zugangsvoraussetzung gelten.

Von dieser förmlichen Pflicht ausgenommen sind nur die Abschlussprüfungen und notwendige schriftliche Leistungsfeststellungen, soweit sie zwingend erforderlich sind und in der Präsenz durchgeführt werden müssen.

 

 

07.04.21; gez. G. Dülger (Schulleitung) 

 

 

 

 

 

 

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten der Südstadtschule,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

das Kultusministerium von Baden-Württemberg hat beschlossen, dass ab kommenden Montag, den 22. März 2021 auch an den Grundschulen für alle Schüler*innen und Lehrkräfte eine Maskenpflicht eingeführt wird. Zusätzlich wird die bereits bestehende Maskenpflicht  in der Werkrealschule auf das Tragen von medizinischen Masken (sogen. OP-Maske) von allen Schüler*innen ab Klasse 5 erweitert.

 

Ich bitte Sie, Ihr Kind ab nächster Woche mit entsprechender medizinischer Maske auszustatten.

 

In einer Übergangsphase könne die Schüler*innen auch Alltagsmasken tragen, wenn kurzfristig keine medizinischen Masken für Kinder beschafft werden können.

 

Kinder, die keine Maske dabeihaben, werden (im Einzelfall) von der Schule eine geeignete medizinische Maske erhalten.

 

Während der Pause im Schulhof, also außerhalb  des Schulgebäudes im Freien, darf die Maske abgenommen werden, sofern der Abstand zu anderen Personen mindestens 1,5 Meter beträgt, was für die Grundschulkinder im Spiel wohl nur sehr schwer umsetzbar sein wird.

 

Grundschule Klassen 1 bis 4 und VKL-Klasse GS:

 

Diese Maskenpflicht für Grundschüler*innen gilt  im und außerhalb des Unterrichts auf dem Schulgelände und den Schulgebäuden der Südstadtschule. 

Das bedeutet alle Schüler*innen und Lehrkräfte der Grundschule  müssen ab Montag im Unterricht und auf allen Begegnungsflächen mindestens eine medizinische Maske (OP-Maske) tragen.

 

Haupt- und Werkrealschule Klasse 5, 6,  9 und VKL-Klasse HS:

 

In der Werkrealschule müssen, ebenfalls ab Montag, den 22.03.2021, mindestens medizinische Masken (OP-Maske)  von allen Schüler*innen und Lehrkräften getragen werden.

 

Die Regelungen zur Befreiung von der Maskenpflicht (Attest-Pflicht) werden auch für die Schüler*innen der Grundschule gelten.

 

Wir hoffen alle gemeinsam, so dem steigenden Infektionsgeschehen etwas entgegenwirken zu können und bitten um Einhaltung der neu geltenden Regelungen im Namen des Gesundheitsschutzes Ihrer Kinder.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

gez.; G. Dülger

(Schulleitung)

 

 

 

 

 

 

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten, liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 03.03.2021 ist enthalten, dass allen Schülerinnen und Schülern  im Präsenzunterricht ein wöchentliches Testangebot gemacht werden soll. Vorgesehen sind zwei Tests  in der Woche.

Dadurch sollen bei der teilweisen Öffnung der Schulen neue Infektionscluster verhindert werden.

Ab nächster Woche wird geschultes Personal der Hebelapotheke, jeweils am  Mittwoch und Freitag, von 7.45 Uhr bis mind. 11.00/12.00 Uhr in der Sporthalle dieses Testangebot durchführen.

Aus Kapazitätsgründen und einer ersten Erprobungsphase werden wir in der kommenden Woche mit einem  Testangebot am Mittwoch, den 15.3.21 und Freitag, den 19.03.21 für die Klassen 5, 6, VKL-HS Klasse  und dem Lehrpersonal der Schule starten. 

Mit der Hoffnung dies in der folgenden Woche auf alle Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht ausweiten zu können (soweit die erforderliche Einverständniserklärung vorliegt und die Kapazitäten ausreichen).

Wichtige Eckpunkte:

- Testangebot; das heißt die Teilnahme ist freiwillig! 
- Schriftliche Einverständniserklärung der Eltern (bei Minderjährigen) erforderlich! (Ausgabe am Montag über die Klassenlehrer)
- Die Testung wird mittels eines „Spuck-/Speicheltests“ durchgeführt (kein Stäbchen in Nase oder Rachen / nicht unangenehm / keine Verletzungsgefahr)
- Teilnahme ist kostenlos!
- Durchführung und Dokumentation erfolgt durch geschultes Fachpersonal der Apotheke und der Schule.

Die Schule bittet alle Eltern und Erziehungsberechtigten dieses Angebot im Sinne des Infektionsschutzes wahrzunehmen. Diese Maßnahme kann unter Umständen nicht unerheblich dazu beitragen, die Schulen langfristig für den Präsenzunterricht offen zu halten.

Für Rückfragen steht die Schulleitung gerne unter den bekannten Öffnungszeiten der Schule im  Sekretariat telefonisch oder per Mail zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

gez.; G. Dülger (Schulleitung)

 

 

 

 

 

 

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