Information zur neuen Maskenpflicht an Grundschulen/Haupt- und Werkrealschulen (19.03.21)

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten der Südstadtschule,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

das Kultusministerium von Baden-Württemberg hat beschlossen, dass ab kommenden Montag, den 22. März 2021 auch an den Grundschulen für alle Schüler*innen und Lehrkräfte eine Maskenpflicht eingeführt wird. Zusätzlich wird die bereits bestehende Maskenpflicht  in der Werkrealschule auf das Tragen von medizinischen Masken (sogen. OP-Maske) von allen Schüler*innen ab Klasse 5 erweitert.

 

Ich bitte Sie, Ihr Kind ab nächster Woche mit entsprechender medizinischer Maske auszustatten.

 

In einer Übergangsphase könne die Schüler*innen auch Alltagsmasken tragen, wenn kurzfristig keine medizinischen Masken für Kinder beschafft werden können.

 

Kinder, die keine Maske dabeihaben, werden (im Einzelfall) von der Schule eine geeignete medizinische Maske erhalten.

 

Während der Pause im Schulhof, also außerhalb  des Schulgebäudes im Freien, darf die Maske abgenommen werden, sofern der Abstand zu anderen Personen mindestens 1,5 Meter beträgt, was für die Grundschulkinder im Spiel wohl nur sehr schwer umsetzbar sein wird.

 

Grundschule Klassen 1 bis 4 und VKL-Klasse GS:

 

Diese Maskenpflicht für Grundschüler*innen gilt  im und außerhalb des Unterrichts auf dem Schulgelände und den Schulgebäuden der Südstadtschule. 

Das bedeutet alle Schüler*innen und Lehrkräfte der Grundschule  müssen ab Montag im Unterricht und auf allen Begegnungsflächen mindestens eine medizinische Maske (OP-Maske) tragen.

 

Haupt- und Werkrealschule Klasse 5, 6,  9 und VKL-Klasse HS:

 

In der Werkrealschule müssen, ebenfalls ab Montag, den 22.03.2021, mindestens medizinische Masken (OP-Maske)  von allen Schüler*innen und Lehrkräften getragen werden.

 

Die Regelungen zur Befreiung von der Maskenpflicht (Attest-Pflicht) werden auch für die Schüler*innen der Grundschule gelten.

 

Wir hoffen alle gemeinsam, so dem steigenden Infektionsgeschehen etwas entgegenwirken zu können und bitten um Einhaltung der neu geltenden Regelungen im Namen des Gesundheitsschutzes Ihrer Kinder.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

gez.; G. Dülger

(Schulleitung)

 

 

 

 

 

 

 

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