Liebe Eltern,

Liebe Schülerinnen und Schüler!

 

Am 3. Mai wurde die Corona-Verordnung geändert. Dadurch ergaben sich relevante Änderungen, welche auch Auswirkungen auf den Schulbetrieb haben:

 

  1. Positiver Schnelltest oder PCR Test

 

Wenn die betroffene Person 48 Stunden keine Krankheitssymptome (z.B. Husten und Fieber) hat, endet die Absonderungspflicht nach fünf Tagen.

Treten nach diesen fünf Tagen weiterhin Krankheitssymptome auf, endet die Isolation erst nach zehn Tagen.

 

Ein negativer Test ist nicht mehr notwendig!

 

 

 

  1. Kontakt zu einer positiv getesteten Person:

 

Personen, die Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, müssen sich nicht mehr in Absonderung begeben. Das ist unabhängig von deren Impf- und Immunstatus. 

 

Es wird empfohlen, dass diese Personen ihre Kontakte für zehn Tage reduzieren und die allgemeinen Schutzmaßnahmen einhalten. 

 

Das bedeutet konkret, dass Schülerinnen und Schüler trotz Kontakt regulär am Unterrichtsbetrieb teilnehmen können!

 

 

 

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten, 

 

ab Sonntag, den 03. April 2022 wird Corona-Verordnung Schule erneut angepasst. 

Auf Grund der vielen, vielen Neuinfektionen ist es dennoch wichtig, vorsichtig zu sein.

 

Für den Schulbetrieb ab dem 4. April 2022 gilt:

 

1. Maskenpflicht entfällt

Auf dem gesamten Schulgelände und bei Veranstaltungen gibt es keine Maskenpflicht mehr. Die Maske ist jedoch neben dem Impfen der wirksamste Schutz.

Es ist jedoch selbstverständlich möglich, die Maske weiterhin  freiwillig zu tragen.

 

2. Testpflicht gilt bis zu den Osterferien fort

Schülerinnen und Schüler werden weiterhin 2x pro Woche, Beschäftigte jeden Präsenztag, zu testen. Ausgenommen von der Testpflicht sind quarantänebefreite Personen.

 

3. Hygienevorgaben, Lüften und Abstand

Die weitere Einhaltung der bisherigen Hygieneregeln und das regelmäßige Lüften werden empfohlen. Die bisherigen Hygienevorgaben für den Unterricht im Fach Musik sind nicht mehr verpflichtend.

 

4. Regelungen zum Umgang mit Corona Infektionen in der Klasse

Die fünftägige „Kohorten Pflicht“ und auch die Kontaktbeschränkungen im Sport- und Musikunterricht entfallen.

 

5. Zutritts- und Teilnahmeverbote

Ein mögliches Zutritts- und Teilnahmeverbot gilt nur noch für Personen, die einer Testpflicht nicht nachkommen.

Personen die der Absonderungspflicht unterliegen haben weiterhin keinen Zutritt zur Schule.

 

6. Befreiung vom Präsenzunterricht

Eine Befreiung vom Präsenzunterricht ist weiterhin auf Antrag möglich. 

Voraussetzung ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung die glaubhaft macht, dass der Schüler oder die Schülerin oder eine mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person im Falle einer COVID-19 Erkrankung mit einem besonders schweren Krankheitsverlauf rechnen muss. Bereits bewilligte Befreiungen bleiben gültig.

 

7. Veranstaltungen

Für Veranstaltungen gelten  keine Einschränkungen mehr.

 

8. Unterrichtsorganisation

Eine zeitweise Umstellung auf Fernunterricht soll, bis zu den Osterferien, in Absprache mit dem Schulamt weiterhin möglich sein. 

 

9. Abschlussprüfung und Prüfungsvorbereitung

Eine räumliche Trennung von immunisierten und nichtimmunisierten bzw. getesteten und ungetesteten Schülerinnen und Schüler ist nicht mehr erforderlich. Alle anderen Regelungen

Bzgl. den Prüfungen gelten fort.

 

 

 

01.04.22; gez. G. Dülger

Liebe Eltern! 

In den vergangenen Wochen hat eine soganannte Tiktok-Challenge in den sozialen Medien an den Schulen in Baden-Württemberg für großen Ärger (unter anderem auch mit Polizeieinsätzen) gesorgt! 

Bitte sprechen Sie mit Ihren Kindern darüber! Denn meistens handelt es sich bei dabei um Straftaten wie Sachbeschädigung oder Brandstiftung. Außerdem gefährden die Kinder bei diesen Challenges nicht nur sich selbst, sondern auch ihr Umfeld. 

Unter folgenden Links finden sie Angebote und Informationen, die Ihnen dabei weiterhelfen können:

 

 

 

(Stand 21.03.2022)

Testarten und Konsequenzen


1. Selbsttest (alle Tests zu Hause bzw. ohne Überwachung, unabhängig vom

verwendeten Test-Kit)
Selbsttest positiv: Keine Quarantäne, aber unmittelbare Nachtestpflicht bei einer Teststelle

 Nach-Test (Schnelltest oder PCR-Test) negativkeine Quarantäne
 Nach-Test positiv: 10 Tage Quarantäne (Testdatum Nachtest PLUS 10 Tage)

Freitestung frühestens ab Tag 7 der Quarantäne, wenn der Nachtest ein positiver PCR-Test war. Der Schnelltest einer Teststelle genügt zur Freitestung.

AberErster negativer PCR-Test nach positivem Schnelltest: Quarantäne beendet. Wenn der Nachtest also nur ein pos. Schnelltest war (und kein PCR-Test), ist die Quarantäne mit dem Vorliegen des negativen PCR-Testnachweises sofort beendet, auch vor dem 7. Tag.

2. Schnelltest (dazu zählt auch der Test in der Schule, selbst wenn dieser vom Kind selber durchgeführt wird)

Test in der Schule positiv:
 Nachtestpflicht nach pos. Test in der Schule (kein weiterer Test in der Schule!)

Der Schnelltest bei einer Teststelle ist (zunächst) ausreichend

Pos. Nach-Test: Quarantäne bleibt bestehen (Testdatum Schultest PLUS 10 Tage). Besonderheit: Ein nach dem pos. Nach-Schnelltest zusätzlich durchgeführter negPCR-Test widerlegt diesen und die Quarantäne ist mit dem negativen PCR-Testnachweis beendet.

Neg. Nach-Test: Schnelltest negativ -> jetzt muss das mit einem PCR-Test zusätzlich überprüft werden! Andernfalls bleibt die Quarantäne bestehen!

  1. PCR-Test nach negativem Schnelltest ist auch negativ: Quarantäne ist beendet

  2. PCR-Test nach negativem Schnelltest ist wieder positiv: Quarantäne für 10 Tage (Testdatum Schultest PLUS 10 Tage)

Freitestung frühestens ab Tag 7 der Quarantäne, Schnelltest einer Teststelle genügt
Keine Freitestung vor dem 7. Tag, auch nicht mit einem negativem PCR- Test (da ein positiver Test bereits ein PCR-Test war)

Test einer Teststelle positiv: Quarantäne für 10 Tage (Testdatum PLUS 10 Tage)

Wird daran anschließend ein PCR-Test gemacht und er ist negativ widerlegt das den pos. Schnelltest und die Quarantäne ist beendet.

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Sonst gilt:

Freitestung nach positivem Schnelltest mit einem negativen Schnelltest frühestens ab Tag 7 der Quarantäne.

3. PCR-Test
 Positiv10 Tage Quarantäne (Abstrichdatum PLUS 10 Tage)

Freitestung frühestens ab Tag 7 der Quarantäne, Schnelltest einer Teststelle genügt Keine Freitestung vor dem 7. Tag, auch nicht mit einem negativem PCR-Test (da der positive Test ein PCR-Test war)

Der Testtag ist immer Tag „0“, der nächste Kalendertag ist Tag 1 der Quarantäne, auch, wenn man sich am Testtag bereits in Quarantäne begeben musste.

Selbsttests zählen nicht mit bei der Berechnung der Quarantänedauer!

 

 

(Stand 03.03.2022)

Testarten und Konsequenzen
1. Selbsttest (alle Tests zu Hause bzw. ohne Überwachung, unabhängig vom

verwendeten Test-Kit)
Selbsttest positiv: Keine Quarantäne, aber unmittelbare Nachtestpflicht bei einer Teststelle

 Nach-Test (Schnelltest oder PCR-Test) negativkeine Quarantäne
 Nach-Test positiv: 10 Tage Quarantäne (Testdatum Nachtest PLUS 10 Tage)

Freitestung frühestens ab Tag 7 der Quarantäne, Schnelltest einer Teststelle genügt Keine Freitestung vor dem 7.Tag, auch nicht mit einem negativem PCR-Test

2. Schnelltest (dazu zählt auch der Test in der Schule, selbst wenn dieser vom Kind selber durchgeführt wird)

Test in der Schule positiv:
 Nachtestpflicht nach pos. Test in der Schule (kein weiterer Test in der Schule!)

Der Schnelltest bei einer Teststelle ist (zunächst) ausreichend

Pos. Nach-Test: Quarantäne bleibt bestehen (Testdatum Schultest PLUS 10 Tage). (Unmittelbar danach zusätzlich durchgeführter neg. PCR-Test: s. neg. PCR-Test nach Schnelltest)

Neg.Nach-Test:Schnelltestnegativ->jetztmussdasmiteinemPCR-Test zusätzlich überprüft werden! Andernfalls bleibt die Quarantäne bestehen!

  1. PCR-Test nach negativem Schnelltest ist auch negativ: Quarantäne ist beendet

  2. PCR-Test nach negativem Schnelltest ist wieder positiv: Quarantäne für 10 Tage (Testdatum Schultest PLUS 10 Tage)

Freitestung frühestens ab Tag 7 der Quarantäne, Schnelltest einer Teststelle genügt Keine Freitestung vor dem 7. Tag, auch nicht mit einem negativem PCR-Test

Test einer Teststelle positiv: Quarantäne für 10 Tage (Testdatum PLUS 10 Tage)

Wird unmittelbar daran anschließend ein PCR-Test gemacht und er ist negativ widerlegt das den pos. Schnelltest und die Quarantäne ist beendet.
Sonst gilt:

Freitestung frühestens ab Tag 7 der Quarantäne, erneuter Schnelltest einer Teststelle genügt
Keine Freitestung vor dem 7. Tag, auch nicht mit einem negativem PCR-Test

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3. PCR-Test
 Positiv10 Tage Quarantäne (Abstrichdatum PLUS 10 Tage)

Freitestung frühestens ab Tag 7 der Quarantäne, Schnelltest einer Teststelle genügt Keine Freitestung vor dem 7. Tag, auch nicht mit einem negativem PCR-Test

Rechenbeispiel Quarantänedauer:

pos. Test bei einer Teststelle (Datum der Abstrichnahme) 07.03.2022: Quarantäne bis einschl. 17.03.2022, Freitestung (mind. 48 h Symptomfreiheit vorausgesetzt!) frühestens ab 14.03.2022 (neg. Testnachweis aufheben)

Der Testtag ist also immer Tag 0, der nächste Kalendertag ist Tag 1 der Quarantäne, auch, wenn man sich am Testtag bereits in Quarantäne begeben musste.

Selbsttests zählen nicht mit bei der Berechnung der Quarantänedauer!

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