Schulbetrieb ab dem 4. April 2022 und schulische Abschlussprüfungen

 

 

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten, 

 

ab Sonntag, den 03. April 2022 wird Corona-Verordnung Schule erneut angepasst. 

Auf Grund der vielen, vielen Neuinfektionen ist es dennoch wichtig, vorsichtig zu sein.

 

Für den Schulbetrieb ab dem 4. April 2022 gilt:

 

1. Maskenpflicht entfällt

Auf dem gesamten Schulgelände und bei Veranstaltungen gibt es keine Maskenpflicht mehr. Die Maske ist jedoch neben dem Impfen der wirksamste Schutz.

Es ist jedoch selbstverständlich möglich, die Maske weiterhin  freiwillig zu tragen.

 

2. Testpflicht gilt bis zu den Osterferien fort

Schülerinnen und Schüler werden weiterhin 2x pro Woche, Beschäftigte jeden Präsenztag, zu testen. Ausgenommen von der Testpflicht sind quarantänebefreite Personen.

 

3. Hygienevorgaben, Lüften und Abstand

Die weitere Einhaltung der bisherigen Hygieneregeln und das regelmäßige Lüften werden empfohlen. Die bisherigen Hygienevorgaben für den Unterricht im Fach Musik sind nicht mehr verpflichtend.

 

4. Regelungen zum Umgang mit Corona Infektionen in der Klasse

Die fünftägige „Kohorten Pflicht“ und auch die Kontaktbeschränkungen im Sport- und Musikunterricht entfallen.

 

5. Zutritts- und Teilnahmeverbote

Ein mögliches Zutritts- und Teilnahmeverbot gilt nur noch für Personen, die einer Testpflicht nicht nachkommen.

Personen die der Absonderungspflicht unterliegen haben weiterhin keinen Zutritt zur Schule.

 

6. Befreiung vom Präsenzunterricht

Eine Befreiung vom Präsenzunterricht ist weiterhin auf Antrag möglich. 

Voraussetzung ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung die glaubhaft macht, dass der Schüler oder die Schülerin oder eine mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person im Falle einer COVID-19 Erkrankung mit einem besonders schweren Krankheitsverlauf rechnen muss. Bereits bewilligte Befreiungen bleiben gültig.

 

7. Veranstaltungen

Für Veranstaltungen gelten  keine Einschränkungen mehr.

 

8. Unterrichtsorganisation

Eine zeitweise Umstellung auf Fernunterricht soll, bis zu den Osterferien, in Absprache mit dem Schulamt weiterhin möglich sein. 

 

9. Abschlussprüfung und Prüfungsvorbereitung

Eine räumliche Trennung von immunisierten und nichtimmunisierten bzw. getesteten und ungetesteten Schülerinnen und Schüler ist nicht mehr erforderlich. Alle anderen Regelungen

Bzgl. den Prüfungen gelten fort.

 

 

 

01.04.22; gez. G. Dülger

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