Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigten der Grundschule,
wie sie vielleicht schon aus den verschiedenen Pressemitteilungen entnommen haben, hat die Landesregierung beschlossen, die Schulen für bestimmte Klassen ab Montag, den 22. Februar 2021 wieder schrittweise vorsichtig zu öffnen. Der vom Kultusministerium vorgegebene Rahmen sieht für die einzelnen Schulstufen folgende Regelungen vor:
Grundschule / VKL-GS
An den Grundschulen soll, bis auf weiteres, ein Wechselbetrieb mit je zwei Klassenstufen pro Woche in Präsenz eingerichtet werden. Mit diesen Vorgaben entsteht folgende Einteilung:
- Woche 1 (22.-26.02.21) / Woche 3 (08.-12.03.21) / Woche 5 (22.-26.03.21)
Die Klassenstufen 1 und 3 im Präsenzunterricht an der Schule
Die Klassen der Stufe 2 und 4 lernen von zu Hause aus (Lernpakete der Schule)
- Woche 2 (01.-05.03.21) / Woche 4 (15.-19.03.21) / Woche 6 (29.03.-01.04.21)
Die Klassenstufen 2 und 4 im Präsenzunterricht an der Schule.
Die Klasse der Stufe 1 und 3 lernen von zu Hause aus (Lernpakete der Schule)
Um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten und die Abstände größtmöglich einzuhalten, wird der Präsenzunterricht in geteilten Gruppen pro Klasse und in Form eines tageweisen Wechselunterricht stattfinden. Die Einteilung der Kinder in die Gruppen 1 bzw. 2 erfolgt durch die Klassenlehrer, in Absprache mit der Schulleitung.
- Unterrichtszeiten für den Präsenzunterricht: siehe Plan unten
- Unterrichtsfächer: Deutsch, Mathematik und Sachunterricht (Klasse 4 + Englisch);
kein Sportunterricht.
Klassenstufe 1/3 1a Adam / 1b Hamberger / 1c Hemminger /VKL-GS Cardoso/Akgüz
3a Carrapa / 3b Cremers / 3c Kreß
Zeit
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Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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7.45-8.30
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8.30-9.15
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Gruppe 1
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Gruppe 2
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Gruppe 1
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Gruppe 2
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Fernlernen
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Pause
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9.30-10.15
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Gruppe 1
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Gruppe 2
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Gruppe 1
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Gruppe 2
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Fernlernen
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10.15-11.00
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Gruppe 1
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Gruppe 2
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Gruppe 1
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Gruppe 2
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Fernlernen
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Pause
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11.15-12.00
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Gruppe 1
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Gruppe 2
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Gruppe 1
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Gruppe 2
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Fernlernen
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12.00-12.45
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Gruppe 1
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Gruppe 2
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Gruppe 1
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Gruppe 2
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Fernlernen
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Klassenstufe 2/4 2a Eckard / 2b Leicht / 2c Semke
4a Kup / 4b Hardt / 4c Götz
Zeit
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Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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7.45-8.30
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8.30-9.15
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Gruppe 1
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Gruppe 2
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Gruppe 1
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Gruppe 2
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Fernlernen
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Pause
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9.30-10.15
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Gruppe 1
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Gruppe 2
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Gruppe 1
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Gruppe 2
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Fernlernen
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10.15-11.00
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Gruppe 1
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Gruppe 2
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Gruppe 1
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Gruppe 2
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Fernlernen
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Pause
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11.15-12.00
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Gruppe 1
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Gruppe 2
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Gruppe 1
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Gruppe 2
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Fernlernen
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12.00-12.45
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Gruppe 1
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Gruppe 2
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Gruppe 1
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Gruppe 2
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Fernlernen
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- Bitte sorgen Sie als Erziehungsberechtigte dafür, dass Ihr Kind die Unterrichtsmaterialien sowie die aktuellen Lernpläne mitbringt. Die Klassenzimmer bleiben bestehen.
- Präsenzpflicht an der Schule
Für die Schülerinnen und Schüler besteht weiterhin keine Präsenzpflicht, d.h. Sie als Eltern können wie bisher darüber entscheiden, ob die Schulpflicht in der Präsenz oder im Fernlernen erfüllt wird. Falls Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, bitte ich Sie dies fernmündlich oder schriftlich der Schule mitzuteilen.
- Notbetreuung für SchülerInnen der Klassen 1 bis 4.
Für die Kinder der Klassen 1 bis 4, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird weiterhin eine „Notbetreuung“ an der Südstadtschule angeboten.
Dies gilt jedoch nur, soweit für Ihr Kind kein Präsenzunterricht im Ganzen oder an bestimmten Tagen angeboten wird.
Voraussetzung ist grundsätzlich, dass beide Erziehungsberechtigten/Alleinerziehende tatsächlich durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind und auch keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht.
Zeitrahmen: Die Notbetreuung deckt die gleichen Tage und Zeiten ab, die ein Kind ansonsten in der Schule beschult bzw. betreut worden wäre. Dies sind die Zeiten nach Stundenplan einschließlich der kommunalen Betreuungsangebote. Im Einzelnen bedeutet dies:
Hortkinder: 6.45 Uhr- 8.30 Uhr Betreuung durch den Hort
8.30 Uhr- 12.00 Uhr Betreuung durch Lehrkräfte
12.00 Uhr – 13.00/15.00/17.00 (je n. Anmeldung) Betreuung Hort
Nicht Hortkinder: 8.30 Uhr- 12.00 Uhr Betreuung durch Lehrkräfte der Schule
Für einen Schulbesuch in Präsenz als auch für die Notbetreuung gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen, die
- In Kontakt zu einer mit dem Corona Virus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 10 Tage vergangen sind oder
- Sich innerhalb der vorausgegangenen 10 Tage in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war; oder
- Typische Symptome einer Infektion mit dem Corona Virus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen.
12.02.2021; gez.: G. Dülger
Schulleitung Südstadtschule