Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten der Südstadtschule,
mit Schreiben vom 27.04. und Ergänzungen vom 03.05.2021 haben die Schulen neue Hinweise/Änderungen zu folgenden Bereichen erreicht.
1. Rückkehr zum Wechselunterricht bei sinkenden Inzidenzwert
Voraussetzung ist, dass der Inzidenzwert an fünf aufeinander folgenden Werktagen unterschritten wurde. (Samstag gilt als Werktag) Das Verbot des Präsenzunterrichts tritt dann an dem übernächsten Tag außer Kraft. Sonn- und Feiertage unterbrechen nicht die Zählung der maßgeblichen Tage.
Die Bekanntgabe erfolgt über das ständige Gesundheitsamt
Es ist eine mögliche Übergangsfrist für Schulen von bis zu drei Tagen, aus organisatorischen Gründen, möglich. Eine vorzeitige Aufnahme des Wechselunterrichts ist ausgeschlossen.
Wechselunterricht bedeutet, dass ein Wechsel zwischen Präsenz- und Fernunterricht vorliegen muss. Es gibt keine verbindlichen Vorgaben für die Rhythmisierung; die Entscheidung liegt bei der Schulleitung. Ziel soll sein, so viel Präsenzunterricht wie möglich anzubieten.
Sie Südstadtschule plant (nach vorheriger Bekanntgabe durch die Schulleitung), dass vor der Schulschließung durchgeführte System mit einem wochenweisen Wechselunterricht in halber Gruppenstärke fortzusetzen. (Start mit Gruppe 2)
2. Notengebung und Versetzungsordnung in der Grundschule
Dazu folgen in den nächsten Tagen weitere Informationen vom Kultusministerium.
3. Außerunterrichtlichen Veranstaltungen
Sind bis 31. Juli 2021 vollständig untersagt. Erlaubt sind nur, Spaziergänge und Ausflüge in die Natur.
4.Schülerbeförderung/Maskenpflicht mit FFP-2 Masken
In den Bussen und sonst. Öffentlichen Verkehrsmitteln gilt, abweichend von den bestehenden Regelungen für die Schulen, eine Maskenpflicht mit FFP-2 Masken.
Bitte weisen Sie als Eltern ihre Kinder auf diese Sonderregelung hin.
In der Schule dürfen weiterhin FFP-2 Masken und OP-Masken getragen werden.
5. Elternabende sollen, auch im 2. Schulhalbjahr nicht durchgeführt werden.
6.Elterngespräche/Testpflicht
Dringend notwendige Elterngespräche dürfen weiterhin in Präsenz an Schulen terminiert und durchgeführt werden. Allerdings gilt für solche Gespräche (länger als 15 min.) ab sofort eine Testpflicht für alle Teilnehmer*innen.
Der negative Testnachweis kann in der Schule, am Gesprächstag, aus dem Testbestand der Schule, von den Teilnehmern durchgeführt werden; oder durch einen, nicht älter als 24 Stunden, „Bürgertest“ mit schriftl. Bescheinigung durch die Teilnehmer erbracht werden.
Ausnahme: Für einen „Kurzbesuch“ in der Schule, nicht länger als 15 Minuten, ist weiterhin kein Test bzw. negativer Testnachweis erforderlich.
7. Lernbrücken in den Sommerferien sind wohl vom Kultusministerium angedacht. Hier sollen in den nächsten Tagen weitere Informationen kommen.
8.Merkblatt bezüglich Entschädigungsansprüche
Bitte beachten Sie das angehängte Merkblatt für Entschädigungsansprüche.
04.05.2021; gez. G. Dülger (Schulleitung)