aktuelle Coronaregelungen

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

zum Schulstart möchte ich Sie in aller Kürze über die wichtigsten Regelungen zum Schuljahr 2022/23 unter Pandemiebedingungen informieren:

 

 

(1)           Präsenzunterricht und außerunterrichtliche Veranstaltungen:

Schulschließungen sind nicht vorgesehen, außerunterrichtliche Veranstaltungen können, auch mehrtägig, stattfinden.

 

(2)           Ausnahmen von der Teilnahme am Präsenzunterricht:

Schüler*innen können weiterhin auf Antrag von der Pflicht zum Besuch des Präsenzunterrichts befreit werden. Voraussetzung: Vorlage einer ärztliche Bescheinigung! Eine selektive Befreiung in einzelnen Fächern oder einzelnen Veranstaltungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.

 

(3)           Leistungsfeststellungen/Versetzungsentscheidungen:

Die Möglichkeit zur Unterschreitung der Mindestanzahl an vorgeschriebenen schriftlichen Leistungsfeststellungen entfällt. Das heißt die Vorgaben der § 9 NVO sind einzuhalten.

 

(4)           Leistungsfeststellung im Fernunterricht (nur bei Vorliegen einer Ausnahmegenehmigung): Erbrachte Leistungen im Fernunterricht können bei der Notengebung berücksichtigt werden. Klassenarbeiten/schriftliche Wiederholungsarbeiten sollen aber weiterhin im Präsenzunterricht erbracht werden (Einbestellung zu eigenem Termin).

 

(5)           Versetzungsentscheidungen

Die Voraussetzungen der Verordnung gelten wieder: Eine Aussetzung der Versetzungsentscheidung ist nicht mehr „voraussetzungslos“ möglich. In Ausnahmefällen Anerkennung „besonders schwerwiegender Gründe“ weiterhin möglich.

 

(6)           Freiwillige Wiederholung

Negative Folgen bleiben ausgesetzt, weiterhin zum Halbjahr und in Klasse 9 möglich.

 

(7)       Gremiensitzungen

Gremiensitzungen  und Konferenzen sollen in der Regel wieder in Präsenz stattfinden.

(Virtuelle Sitzungen, beim Vorliegen wichtiger Gründe, weiterhin grundsätzlich möglich.)

 

 

(8)       Testung mit Schnelltests

 

Schüler*innen, Kindern und dem Personal werden einmalig jeweils vier Antigentests pro Person zur Verfügung gestellt. Die Ausgabe an die Schüler*innen erfolgt über die Schule Anfang Oktober.

Die Tests können bei Unsicherheiten, ob eine Infektion vorliegt, zuhause zur Selbsttestung verwendet werden. Eine Durchführung dieser freiwilligen Tests durch die Schule ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Anordnung einer generellen  Testpflicht ist ab 1. Oktober nach dem Infektionsschutzgesetzt möglich.

 

(9)       Maskenpflicht

 

Zum Schulstart am 12.9.2022 gibt es keine Maskenpflicht an der Grund- und Werkrealschule.

Ab dem 1. Oktober 2022 besteht nach dem Infektionsschutzgesetzt die Möglichkeit für den Schulbereich unter bestimmten Voraussetzungen eine Maskenpflicht für Personal und Schüler*innen ab dem fünften Schuljahr anzuordnen.

 

(10)     Schulbetrieb bei kritischer Energieversorgung

 

Schulschließungen oder Einschränkungen des Präsenzbetriebs zur Einsparung von Energie sind nicht vorgesehen. Die Schulträger prüfen in Abstimmung mit der Schulleitung, welche Möglichkeiten zur Einsparung von Heizenergie und Elektrizität unter Sicherstellung des Präsenzunterrichts bestehen. 

·       Für Schulen wird, nach allen geltenden gesetzlichen Vorgaben, aktuell eine Temperatur 

von 20 °C als ausreichend angesehen. Die Raumtemperatur kann allerdings zum Beispiel beim Lüften auch kurzzeitig unterschritten werden. Hier können alternative Maßnahmen, wie das Tragen wärmerer Kleidung ergriffen werden. 

·       Für Sporthallen soll eine Raumtemperatur von 19° C. eingehalten werden.

·       In Aufenthaltsräumen, wie dem Lehrerzimmer und der „Mensa“ im Hortbetrieb gilt ein Temperaturrichtwert von 21°C.

 

Kühlere Raumtemperaturen sind kein Entschuldigungsgrund. Schüler*innen die dem Unterricht unentschuldigt fern bleiben, haben keinen Anspruch auf Fernunterricht und verletzen ihre Schulpflicht.

 

Sollten Schwimmbäder schließen müssen, muss im Einzelfall geprüft werden, ob der jeweilige Schwimmunterricht verschoben und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden kann.

 

Weiterhin wird das Stoßlüften generell für alle Klassen- und Fachräume empfohlen. So kann frische Luft in den Raum kommen und die verbrauchte Luft wird abtransportiert. Das kurzzeitige Absinken der Temperatur um 2 bis 3 Grad Celsius wird durch die in Wände, Decken und Böden gespeicherte Wärme schnell wieder ausgeglichen.

 

 

Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern alles Gute zum Schulstart!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

gez.: G. Dülger (Schulleitung)

© 2020 Südstadtschule Pforzheim

Datenschutzerklärung

Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist:

G. Dülger

Ihre Betroffenenrechte

Unter den angegebenen Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten können Sie jederzeit folgende Rechte ausüben:

  • Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DSGVO),
  • Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DSGVO),
  • Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten (Art. 17 DSGVO),
  • Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern wir Ihre Daten aufgrund gesetzlicher Pflichten noch nicht löschen dürfen (Art. 18 DSGVO),
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns (Art. 21 DSGVO) und
  • Datenübertragbarkeit, sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben (Art. 20 DSGVO).

Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an eine Aufsichtsbehörde wenden, z. B. an die zuständige Aufsichtsbehörde des Bundeslands Ihres Wohnsitzes oder an die für uns als verantwortliche Stelle zuständige Behörde.

Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Änderung unserer Datenschutzbestimmungen

Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z.B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.

Fragen an den Datenschutzbeauftragten

Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder wenden Sie sich direkt an die für den Datenschutz verantwortliche Person in unserer Organisation:

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@ssa-pf.kv.bwl.de oder folgender Postadresse: Staatliche Schulamt Pforzheim Maximilianstr. 46 75172 Pforzheim mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.