- Sie nehmen von der Schule eine Bescheinigung über den positiven Schnelltest mit.
- Sie machen einen weiteren Schnelltest in einer offiziellen Test-Zentrale.
(PCR aktuell nicht notwendig).
- Wenn der Schnelltest negativ war, müssen Sie einen PCR-Test machen. Ist der PCR-Test negativ wird die Absonderungspflicht aufgehoben und ihr Kind kann wieder in die Schule. Bitte bringen Sie den Ausdruck vom PCR-Testergebnis mit.
- Wenn der Schnelltest positiv war, muss ihr Kind zuhause bleiben (Absonderungspflicht lt. aktuell gültiger Corona-Verordnung). Freiwillig dürfen Sie natürlich zusätzlich einen PCR Test machen lassen.
Stand 22.2.22:
10 Tage Quarantäne (gerechnet ab Tag des Erstnachweises) unabhängig von der Virusvariante.
Ab dem 7. Tag der Quarantäne ist die Freitestung durch einen negativen Schnelltest einer Testzentrale (kein Selbsttest!) möglich.
Kontaktpersonen (Geschwisterkinder) müssen auch 10 Tage in Quarantäne, Freitestung ab dem 5. Tag möglich.