Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigten, liebe Kolleginnen und Kollegen,
zunächst wünsche ich Ihnen alles Gute für das neue Jahr und möchte Ihnen heute Informationen zum Unterrichtsbeginn ab dem 10. Januar 2022 geben:
1. Weiterhin ist das Ziel, den Präsenzunterricht vollständig aufrechtzuerhalten.
· Vorübergehend ist jedoch für einzelnen Klassen, Lerngruppen oder auch für die gesamte Schule der Wechsel zu Fernunterricht oder eine Kombination aus Präsenz- und Fernunterricht möglich. Dies gilt jedoch nur, wenn der Präsenzunterricht aus schulorganisatorischen Gründen nicht mehr vollständig sichergestellt werden kann.
· Ausgenommen vom Fernunterricht sind die Klasse 9 (Abschlussjahrgang) und Schülerinnen und Schüler für die ein besonderer Bedarf besteht (z.B. Inklusion) Hierüber entscheidet die Schulleitung.
· Die geltende Schulpflicht gilt vollständig auch für einen möglichen Fern- oder Hybridunterricht.
2. Findet kein Präsenzunterricht statt, ist eine Notbetreuung einzurichten.
· Dies gilt für die Klassen der Grundschule und die Klassen 5 bis 7 der Werkrealschule und alle SchülerInnen in inklusiver Beschulung.
· Teilnahmeberechtigt sind Kinder
Ø deren Teilnahme zur Gewährleistung des Kindeswohls erforderlich ist.
Ø deren Erziehungsberechtigte beide in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sind, ein Studium absolvieren oder eine Schule besuchen.
Ø die aus sonstigen schwerwiegenden Gründen auf eine Notbetreuung angewiesen sind.
· Alleinerziehende, müssen nur den Nachweis über ihre berufliche Tätigkeit, das Studium oder den Schulbesuch erbringen. Das Gleiche gilt, wenn eine Person zwar nicht alleinerziehend ist, aber der weitere Erziehungsberechtigte aus zwingenden Gründen, zum Beispiel wegen einer schweren Erkrankung, an der Betreuung gehindert ist.
· Als Nachweis muss der Schule vorgelegt werden
Ø eine Bescheinigung des Arbeitsgebers die Angaben zur beruflichen Tätigkeit, Unabkömmlichkeit von dieser Tätigkeit sowie die Arbeitszeit enthält.
· Eine eventuelle Notbetreuung deckt den Zeitraum des Schulbetriebs (Kernzeit 8.30 – 12.10)
(Ergänzende Betreuung kann grds., nach Absprache, auch durch den Hort erfolgen)
3. Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen sind bis zum 31. März 2022 untersagt.
Ob eine Verlängerung über Ende März hinaus notwendig wird, kann zum heutigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden.
4. Testangebot und Testpflicht
· Tägliche Testungen der Schülerinnen und Schüler in der ersten Schulwoche nach den Weihnachtsferien.
· Ausnahmen von der Testpflicht gelten
Ø nur für Personen/Schüler mit einer Auffrischungsimpfung, der sog. „Booster-Impfung“ und Genesene, die
Ø für Genesene, die mindestens eine Impfung erhalten haben.
· Testempfehlung für alle (Antigen-Schnelltest), insbesondere Reiserückkehrer, schon am Wochenende vor Schulbeginn.
5. Schulanmeldung für Klasse 1 und Klasse 5
Die Anmeldung kann grundsätzlich auch fernmündlich, schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
Bitte machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch!
Über die dafür erforderlichen Unterlagen erhalten Sie noch gesonderte Informationen.
6. Lernentwicklungsgespräche/Elterngespräche zur Grundschulempfehlung Schullaufbahnberatungsverfahren
Alle Verfahren bzw. Gespräche können auch in diesem Schuljahr 21/22 telefonisch oder via Videosystemerfolgen. Eine Einwilligung der Eltern muss vorliegen und ein schriftliches Protokoll ist zu erstellen und an die Eltern weiterzuleiten. (ohne Unterschrift gültig).
7. Sonderpädagogische Beratung und Unterstützung
Beratung und Unterstützung im Rahmen des sonderpädagogischen Dienstes, der Frühförderung und des sonderpädagogischen Überprüfungsverfahrens kann unter Einhaltung des Mindestabstandes zwischen Lehrkraft und Kindern und Maske stattfinden.
8. Dienstbesprechungen und Konferenzen
Sollen, soweit als möglich, durch digitale Formate ersetzt werden.
Weitere ausführliche Informationen finden Sie auf der Übersichtsseite des Kultusministerium Baden-Württemberg unter
https://km-bw.de/schulbetrieb-nach-weihnachtsferien
Mit freundlichen Grüßen
gez.: G. Dülger (Schulleitung)